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Durch die
mittlerweile häufig zu Unrecht benutzte Rassebezeichnung
Barbados Blackbelly für Haarschafe, ausgehend von Kreuzungen aus
Kamerun-Schaf x Wollschaf / Landrasse bzw. Barbados-Schaf x
Wollschaf / Landrasse oder bestenfalls Barbados-Schaf x Kamerun-
Schaf, besteht die dringende Notwendigkeit der Klärung.
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Das Barbados-Schaf ist eine eigenständige, anerkannte Rasse mit
dem Ursprung auf der gleichnamigen Karibik- Insel. Dort entstand
sie vor etwa 300 Jahren, vermutlich aus Kreuzungen importierten
westafrikanischen Haarschafen mit europäischen Landschafrassen.
Ein Nachweis über die Rezeptur wurde bisher nicht geführt.
Vor mehr als zehn Jahren kamen über die Niederlande vereinzelte
Exemplare, zumeist Böcke aus Nachzuchten reinrassiger
Importtiere auch nach Deutschland. Wegen der genetisch bedingten
Vorteile, dem großen Rahmen und der fehlenden Wolle, wurden
diese Schafe überwiegend in Kreuzungszuchtprogrammen, z.B. dem
NOLANA Projekt eingesetzt.
Die wenigen Reinzuchten fanden lange Zeit auf Grund der
allgemein unterschätzten Wirtschaftlichkeit dieser Rasse kaum
Beachtung. Durch steigende Nachfrage zeichnet sich nunmehr
offenbar bei sehr beschränktem Angebot europaweit eine
Trendwende ab.
Zwar werden erst jetzt bei Bedarf in hiesigen Zuchtverbänden
Herdbücher angelegt, jedoch können zuverlässige
Barbados-Schafzüchter den Abstammungsnachweis anhand der
niederländischen Herdbücher „Afstammingsbewijs“ und der Stall-
und Zuchtbücher sicher problemlos führen.
Voraussetzung zum Aufbau einer reinrassigen Barbados-Schafzucht
ist in jedem Fall der Einsatz „sauberer“ Zuchttiere, deren
Anschaffung zwar höheren Investitionseinsatz verlangt, sich
langfristig aber auszahlt.
Schafe im Kamerun/Barbados Typ, entstanden durch Kreuzung /
Rekonstruktion, wie im ersten Absatz beschrieben, sind also
zweifelsfrei NOLANA Schafe und
dürfen nicht als Barbados-Schaf
oder als Barbados Blackbelly wie die Rasse in der Landessprache
auf der Ursprungsinsel bezeichnet wird, angeboten oder verkauft
werden.
Insofern besteht Produkthaftung seitens des Anbieters /
Verkäufers.
EU- Richtlinie – 1985/374 u. 1999/34 -- BGB sowie ProdHaftG

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